Ein weiterer Schwerpunkt meiner Tätigkeiten liegt im privaten Bau- und Architektenrecht. Seit dem Jahre 2008 bin ich Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Im privaten Bau- und Architektenrecht berate ich Bauunternehmen, Architekten und Ingenieure sowie private Bauherren in allen Bereichen, wie z. B.:
Prüfung und Gestaltung von Verträgen
Gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzung und Abwehr von Mängel- und Schadensersatzansprüchen
Gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzung und Abwehr von Werklohn- und Honoraransprüchen
Baubegleitende Rechtsberatung
Sicherheiten
Architektenrecht
Auch hier bin ich sowohl gerichtlich wie außergerichtlich tätig und habe bei meiner täglichen Arbeit neben den rein rechtlichen Aspekten auch die wirtschaftlichen Belange meiner Mandanten stets im Auge. Als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht lege ich natürlich auch auf diesem Gebiet Wert auf eine regelmäßige Fortbildung, um die sich ständig ändernde Rechtsprechung in meiner täglichen Praxis umsetzen zu können.