P F R E I M T E R
R e c h t s a n w a l t
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

HAFTPFLICHT

HAFTPFLICHT

Haftpflicht

Ein weiterer Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt in der außergerichtlichen und gerichtlichen Abwehr und Durchsetzung von Haftpflichtansprüchen.

Haftpflicht ist die Verpflichtung, für einen Schaden finanziell einstehen zu müssen, wobei dem Geschädigten ein Personen-, Sach- oder Vermögensschaden entstanden ist. Diese Verpflichtung kann sich sowohl aus dem Gesetz als auch aus Vertrag ergeben. In diesem Bereich habe ich seit Beginn meiner beruflichen Tätigkeit viele und teilweise sehr komplexe Prozesse geführt, beispielsweise auf folgenden Gebieten;

  • Verletzung von Verkehrssicherungspflichten
  • Außergerichtliche und gerichtliche Regulierung von Verkehrsunfällen
  • Produkthaftung
  • Tierhalterhaftung
  • Verletzung von Aufsichtspflichten / Unfälle mit Minderjährigen
  • Verletzung von Vertragspflichten

Auch hier habe ich neben den rechtlichen Aspekten des Falles stets auch die wirtschaftlichen Interessen meiner Mandanten im Auge. Das Gleiche gilt für die in diesem Bereich besonders wichtigen Bezüge zum Versicherungsrecht.
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